BILAPALMA e.V.

Wilhelmplatz 1

24116 Kiel


BILAPALMA -

„Verein der Freunde der deutschsprachigen Bibliothek

auf La Palma e.V.“

 

Der zur Förderung der BILA in Deutschland gegründete gemeinnützige Förderverein BILAPALMA e.V. ist die Anlaufstelle für alle Freunde, Sponsoren und Spender der Bibliothek, die der BILA beispielsweise eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen und dafür eine Spendenquittung erhalten möchten oder dauerhaft verbunden sein wollen.


Mittels einer solchen Unterstützung haben Sie die Möglichkeit, ganz entscheidend das Fortbestehen und die Qualität der Bibliotheks- und Kulturarbeit der BILA weiterhin zu garantieren.


Der Zweck des Vereins ist, die deutschsprachige Bibliothek auf La Palma „BILA“ (Biblioteca Internacional en Lengua Alemana DEUTSCHSPRACHIGE BIBLIOTHEK) zu erhalten, zu fördern und an ihrem weiteren Aufbau mitzuwirken.


Der kulturelle Austausch zwischen auf La Palma lebenden Deutschen, deutschen und spanischen Urlaubern und der einheimischen Bevölkerung soll durch kulturelle Veranstaltungen, Sprachunterricht und vor allem durch das literarische Angebot erleichtert und belebt werden.   


Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:


  1. 1)Beschaffung weiterer Literatur und Ergänzung des Mobiliars und der

    technischen Einrichtungen

2) Beteiligung an den Pflege-, Erhaltungs- und Betriebskosten

3) Information der Öffentlichkeit, insbesondere möglicher Besucher


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.


Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Vereinszwecke anerkennt. Ist das Mitglied zur Zeit der Antragsstellung noch nicht volljährig, so ist die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter einzuholen. Beitrittsanträge sind formlos schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen der „BILA“ zu nutzen und an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die nur persönlich abgegeben werden kann. Pflichtbeiträge werden nicht erhoben. Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollten sich die Mitglieder jedoch verpflichtet fühlen, den Verein entweder finanziell oder durch Arbeitsleistungen zu unterstützen.